Conditions of Use
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer/innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteteten Personenkreises - beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von 400 EUR gegen den Teilnehmer, dessen Motorrad genutzt wurde, verhängt. Die Geldbuße wird sofort fällig.
Anmeldung, Nennung
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe des Onlineformulars und Entrichtung des gesamten Nenngeldes. Erst nach Eingang des Startgeldes wird die Anmeldung als solche betrachtet. Mit der Online Anmeldung werden die AGB vollständig akzeptiert. Das Nenngeld muss spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung auf unserem Konto eigegangen sein.
Bei Anmeldung innerhalb der letzten 4 Wochen vor der Veranstaltung ist das ganze Nenngeld sofort fällig.
Achtung! Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme besteht auch bei Entrichtung des Nenngeldes nicht. Erst mit Übersendung der Teilnahmebestätigung gilt die Anmeldung als angenommen. Die Teilnahmebestätigung wird grundsätzlich nur bei sicher erfolgter Zahlung versandt.
Die Information hierüber muss mit der Nennung zur Veranstaltung beim Veranstalter eingegangen sein. Nennungsschluss.
Stornierungsbedingungen der Veranstaltung
Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Falle schriftlich oder per e-Mail an den Veranstalter Daske-Racing zu richten.
Bei Stornierung einer Veranstaltung bis 4 Wochen vor dem ersten Trainingstag:
Wird das eingezahlte Startgeld von dieser Veranstaltung, auf ein anderen Termin von Daske-Racing gutgeschrieben. Bei einer gewünschten Rückerstattung des Startgeldes wird eine Stornierungsgebühr von 30% abgezogen.
Bei Stornierung einer Veranstaltung von kürzer 4 Wochen bis 7 Tage vor dem ersten Trainingstag:
Wird das eingezahlte Startgeld von dieser Veranstaltung, auf ein anderen Termin von Daske-Racing gutgeschrieben. Bei einer gewünschten Rückerstattung des Startgeldes wird eine Stornierungsgebühr von 50% abgezogen.
Bei Stornierung einer Veranstaltung weniger 7 Tage vor dem ersten Trainingstag:
In diesem Fall beträgt die Stornierungsgebühr 100% des Startgeldes, es erfolgt keine Gutschrift. Falls zum Zeitpunkt der Stornierung das Startgeld noch nicht eingezahlt wurde, ist auch dieses sofort fällig. Das gleiche gilt auch bei Nichterscheinen zum Veranstaltungstermin.
Bei unserer Veranstaltung sind alle fahrsicheren Motorräder zugelassen! Der fahrsichere Zustand der Teilnehmerfahrzeuge und die Bekleidung der Teilnehmer-/innen wird in einer technischen Abnahme vor der Veranstaltung überprüft. Bei Beanstandung kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Falle erfolgt keine Nenngeldrückerstattung. Im Falle einer Absage oder Abbruches einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfällt das Nenngeld.
Achtung! Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vom Training ausgeschlossen. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen der Rennstrecke (besonders Burn-Out u.ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies gilt auch für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager und in Boxenböden und -wände.
Technische Bestimmungen
Spiegel, Koffer und andere abstehende Teile müssen abmontiert sein, scharfe Kanten (z. B. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig bzw. müssen entsprechend entfernt werden.
Scheinwerfer und Blinker sollten abgebaut werden, ansonsten müssen sie sorgfältig abgeklebt werden.
Auspuffanlagen sind freigestellt. Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Wert nicht überschreiten. Ein Ausschluss wegen Überschreitung der angegebenen Werte bedingt keine Nenngeldrückerstattung. Abbrüche von Veranstaltungen bzw. längere Pausen zur Regulierung des Lärmpegels sind möglich, wenn durch zahlreiche Teilnehmer gleichzeitig gegen die Lärmbestimmungen verstoßen wird.
Die Wahl der Reifen ist den Teilnehmern freigestellt wenn die Veranstaltung nicht ausdrücklich an einen Reifen-Hersteller gebunden ist. Ihr Abnutzungsgrad muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen.
Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Motorrad ohne funktionstüchtige Bremsanlage oder mit abgebautem Schalldämpfer wird nicht zur Teilnahme an unserer Veranstaltung zugelassen. Wer stürzt, muss sein Fahrzeug erneut bei der Abnahme vorstellen.
Bekleidung
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, zusätzliche Rückenprotektoren zu tragen, insofern keiner in die Kombi eingearbeitet ist. Es werden nur Fahrer/innen mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung zugelassen (unbeschädigter Integralhelm, Lederkombi, Lederstiefel, Lederhandschuhe).
Startnummern
Jeder Teilnehmer muss sein Motorrad mit einer Startnummer kennzeichnen. Die Startnummer wird spätestens bei Veranstaltungsbeginn, in der Regel jedoch mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt. Startnummer wünsche werden berücksichtigt (auf Nennung eintragen!).
Die Startnummern müssen an der Front sowie der linken und rechten Seite des Fahrzeuges gut sichtbar angebracht werden. Die Höhe der Startnummern muss mindestens 10 cm betragen. Sie müssen deutlich lesbar am Fahrzeug angebracht werden, anderenfalls kann das Befahren der Strecke verweigert werden.
Rechte
Daske-Racing hat das Recht, während der Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Erhebung von 400,- € Standmiete je Veranstaltungstag.
Durchführung und Ablauf
Alle Teilnehmer müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung und bei der technischen Abnahme vorstellig werden, ansonsten verfällt die Startzusage. Alle Teilnehmer müssen bei der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung erfolgt ebenfalls eine Disqualifikation. Die Fahrerbesprechung wird zu Beginn der Veranstaltung und eventuell vor Rennbeginn der jeweiligen Klassen durchgeführt. Der Ablaufplan der Veranstaltung ist der Nennungsbestätigung beigefügt und wird vor Ort ausgelegt. Änderungen im Zeitplan bleiben vorbehalten.
Sicherheitsauflagen
Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für alle nichtautorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört auch die Boxengasse. Bei Rennen haben lediglich die Helfer der Fahrer Zutritt zur Boxengasse. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo für alle Fahrzeuge! Bei Missachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von der Anlage. Das Befahren von Fahrerlager und Boxengasse durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist streng verboten. Auch ist der Aufenthalt von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in der Boxengasse streng untersagt. Haustiere sind an den meisten Rennstrecken komplett verboten.
Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Rennstrecke.
Anweisungen
Jeder Teilnehmer/in und Helfer/in hat den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren im Fahrerlager oder Missachtung der Flaggenzeichen führen zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Rücktritt
Der Veranstalter kann bei höherer Gewalt, extremen Wettersituationen oder
bei Absage des Rennstreckenbetreibers zurücktreten. In diesen Fällen wird
das Nenngeld, bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 15,-euro, zurückerstattet.
Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall an Fahrzeiten auf der Rennstrecke durch, Sturz,
sonstige Fahrbeeinträchtigungen, Personen und/oder Fahrzeugschäden und schlechten Wetter. In diesen Fällen wird das Nenngeld nicht zurückerstattet.
